Das Thema, was uns rückblickend unmittelbar nach dem Kauf unserer Aloha Spirit am meisten Kopfzerbrechen – und zugegebenermassen auch die eine oder andere schlaflose Nacht – beschert hat, sind all die Formalitäten, die es rund um Zoll und Schiffsgebühren zu beachten gibt. Gerade in Kroatien ein Dschungel, der gar nicht so leicht zu durchblicken ist. Eine lange Geschichte mit ungeahnt simplem Ausgang für uns. Grund genug, hier unsere Erfahrungen mit euch zu teilen.
1. Zollformalitäten & Einklarierung
Beim Kauf unserer Segelyacht im Oktober 2018 wurde uns zunächst gesagt, wir müssten aufgrund der Umflaggung auf Schweizerflagge ein klassisches Ein- und Ausklarierungsverfahren durchlaufen. Heisst: Unter altem Namen / mit alter (deutscher) Flagge ab zum Zollsteg – ausklarieren. Dann 12sm rausfahren, umflaggen und zurück. Wieder unter neuem Namen und neuer Flagge einklarieren. Ein Prozedere, das wir dann aufgrund des Batterieschadens im Oktober nicht mehr durchführen konnten. Kein Problem, hiess es bei der Marina. Dann halt über den Winter ins Zollfreilager mit der Yacht und das Prozedere im Frühling 2019 nachholen.
Je mehr wir uns nun in den Wintermonaten mit diesem Thema beschäftigten, je mehr verunsicherte uns die ganze Geschichte. Und die teils horrenden und oftmals widersprüchlichen Beiträge, die Google bei unseren Recherchen ausspukte, machten die Sache nicht einfacher. Wie sollte das gehen? Die Yacht war zwischenzeitlich umbenannt, der neue Flaggenschein aktiv. Wie würden die Behörden reagieren, wenn wir im April versuchen auszuklarieren? Wir hatten ja gar nie einklariert? Wir wollten doch in unserem neuen Gastland nicht direkt als Erstes eine Konfrontation mit den Behörden riskieren…
Schlussendlich hat sich das Thema, wie eingangs erwähnt, für uns in Wohlgefallen aufgelöst. Der simple Schlüssel zum Schlamassel: Die EU-Mehrwertsteuer war bereits von den Vorbesitzern bezahlt worden – was wir natürlich vor dem Kauf sichergestellt und die entsprechenden Belege eingefordert hatten. Die Tatsache, dass die Yacht nun unter Schweizer-Flagge läuft, hat mit den Zollformalitäten nichts zu tun. Entsprechend mussten wir schlussendlich überhaupt nicht bei den Behörden vorsprechen. Bis das allerdings auch von der Marina akzeptiert wurde, brauchte es einiges an Überzeugungsarbeit.
Zusammenfassend die wichtigsten Fakten zu unserem „Fall“:
- Kroatien ist (Stand April 2019) Teil der europäischen Union, nicht aber des Schengen-Raums
- Die Schweiz ist Teil von Schengen, aber nicht in der EU
- Soweit – so kompliziert…
- Nun spielt die Komponente Schengen aber nur beim Personenverkehr, nicht bei Gütern. Heisst: Da die Yacht die ganze Zeit über in Kroatien verblieb, und wir selber über den Landweg offiziell in Kroatien eingereist sind, war aus dieser Sicht kein Klarierungsverfahren notwendig. (Anders wird es natürlich aussehen, wenn wir mit der Yacht Kroatien verlassen und später zurückkehren)
- Die Komponente Europäische Union und der damit verbundene, übergreifende Mehrwertsteuer-Raum hingegen ist zentral. Damit eine Yacht unbegrenzt im europäischen Binnenmarkt verbleiben kann – und nicht der 18-Monate-Regel unterliegt – muss die europäische Mehrwertsteuer in einem x-beliebigen EU-Land bezahlt worden sein und der entsprechende Nachweis vorliegen. Dabei spielt es keine Rolle, unter welcher Flagge das Schiff gefahren wird, wesentlich ist nur der EU-MWST-Nachweis.
- Wer diesen Nachweis nicht erbringen kann – unabhängig von der Flagge – muss die EU alle 18 Monate verlassen (12sm) und das zuvor genannte Ein- und Ausklarierungsverfahren durchlaufen. Bleibt man länger, läuft man Gefahr dass die MWST sowie erhebliche Strafgebühren erhoben werden.
2. Jahresgebühr für die Yacht und Kurtaxen
Damit eine Segelyacht in Kroatien genutzt werden darf, sind zwei verschiedene Arten von Gebühren beim lokalen Harbor Master Office zu entrichten – auch das wieder unabhängig von der Flagge.
- Das Permit – oder die sogenannte „Navigation, safety and pollution prevention fee“: Diese Gebühr hat die ehemalige „Vignette“ ersetzt, wird pro Schiff jeweils für das laufende Kalenderjahr erhoben und richtet sich an der Art des Schiffes (Segel- vs. Motoryacht sowie der Länge).
Leider ist es uns bis heute nicht gelungen, eine offizielle Gebührenliste zu finden. Deshalb als Richtwert: Für unsere Aloha Spirit (13m Länge, 55KW) haben wir im April 2019 (bis Ende Kalenderjahr) HRK 714 bezahlt. Für Folgejahre werden Rabatte gewährt.
- Die Kurtaxe – oder die sogenannte „Sojour tax“: Diese Gebühr muss nur für die Zeit entrichtet werden, in welcher das Schiff effektiv in kroatischen Gewässern bewegt wird. Entsprechend kann die Gebühr wahlweise für eine Zeitspanne von 8, 15, 30 oder 90 Tagen oder für das ganze Jahr bezahlt werden.
Auch hier werden die Gebühren offensichtlich laufend angepasst. Im April 2019 bezahlten wir für 8 Tage HRK 490.
Weitere Informationen zu den Gebühren finden sich auch in der FAQ des kroatischen Tourismus-Ministeriums, wobei die dort genannten Gebührenbeträge offensichtlich nicht mehr aktuell sind: https://croatia.hr/Documents/719/100701-vignette-fees.pdf