Das korrekte Einlösen einer Yacht unter Schweizer Flagge ist mit einigem Papierkram verbunden. Allerdings haben wir die Erfahrung gemacht, dass schlussendlich alles gar nicht so kompliziert ist, wie es am Anfang aussieht. Auch wurden unsere Fragen vom Schweizerischen Seeschifffahrtsamt (SSA) stehts sehr speditiv und zuvorkommend beantwortet.
Aber der Reihe nach… damit wir die ALOHA SPIRIT in der Schweiz registrieren konnten, mussten wir folgende Anforderungen erfüllen und die entsprechenden Dokumente einreichen:
Expertise & Ausrüstungsrichtlinien
In einem Gutachten (Expertise), das von einem ausgewiesenen Experten erstellt wird, muss die uneingeschränkte Hochseetüchtigkeit der Segelyacht sowie die vollständige Ausrüstung gemäss Ausrüstungsrichtlinien des SSA festgestellt werden. Das Gutachten kann grundsätzlich in beliebiger Form vorgelegt werden, sollte aber bestimmte Mindestanforderungen bestätigen. Details dazu finden sich im Merkblatt des SSA.
Die Expertise kann sowohl von einem externen Gutachter als auch von einer anderen Person des Vertrauens (beispielsweise einem Vertreter der Werft) erstellt werden.
Nachweis Haftplichtversicherung
Unsere Yacht haben wir bei Murette AG versichert. Den Nachweis darüber mussten wir dem Antrag für den Flaggenschein beilegen. Weitere Infos dazu…
Formular „Miteigentum“
Da wir die Yacht gemeinsam besitzen, haben wir das Formular zur Eintragung des Miteigentums ausgefüllt.
Registrierungsantrag „Flaggenschein“
Der Registrierungsantrag muss vollständig ausgefüllt und die notwendigen Unterlagen dem Antrag beigelegt werden.
Weitere wertvolle Informationen zur Registrierung einer Segelyacht finden sich hier:
https://www.eda.admin.ch/smno/de/home/downloads-links.html
Funkkonzession
Da wir auf der ALOHA SPIRIT VHF Funkanlagen (stationär sowie Handfunkgeräte), NAVTEX, Radar und AIS einsetzen, mussten wir dafür eine Funkkonzession beim BAKOM beantragen. Wir haben dies bereits einige Monate vor der eigentlichen Inbetriebnahme eingereicht und die Unterlagen inklusive des Rufzeichens und der MMSI-Nummer wurden uns rund drei Wochen vor dem genannten Inbetriebnahme-Datum per Post zugestellt.
Wichtig: Es kann zuweilen etwas verwirrend sein, dass bereits auf dem Registrierungsformular für den Flaggenschein Daten zur Funkkonzession erfragt werden, welche man doch eigentlich erst nach Bestätigung des Yachtnamens und Erhalt des Flaggenscheins beim BAKOM beantragen kann. Das hat sich aber als problemlos erwiesen. Das SSA und das BAKOM sprechen sich hier offensichtlich über den kurzen Dienstweg perfekt ab. Wir hatten beim Registrierungsantrag für den Flaggenschein einfach erwähnt, dass wir die Funkkonzession parallel beim BAKOM beantragen. Das hat wunderbar geklappt.